Die rote Ausschreibung: Ersuchen um Festnahme, kein Haftbefehl
Wir erklären, was hinter der bekanntesten Ausschreibung steht und welche Verteidigungswege es gibt.
Eine „rote Ausschreibung“ ist kein offizieller deutscher Rechtsbegriff, wird aber im Alltag für die Interpol Red Notice verwendet. In den meisten Fällen ist damit eine Interpol Red Notice gemeint – ein weltweites Ersuchen zur Festnahme einer Person zwecks späterer Auslieferung. Dieser Artikel erklärt, was eine Rote Ausschreibung rechtlich bedeutet, welche Folgen sie im Alltag hat und wie man darauf richtig reagiert.
Interpol Red Notice (Rote Ausschreibung) – Ein Ersuchen eines Interpol-Mitgliedstaates an die Strafverfolgungsbehörden weltweit, eine Person ausfindig zu machen und vorläufig festzunehmen. Ziel ist die Auslieferung, Übergabe oder eine ähnliche rechtliche Maßnahme. Eine Red Notice ist kein internationaler Haftbefehl, sondern eine Mitteilung über einen bestehenden nationalen Haftbefehl.
Was genau ist eine Interpol Red Notice?
Eine Interpol Red Notice (oft umgangssprachlich als „rote Ausschreibung“ bezeichnet) ist ein Instrument der internationalen Polizeikooperation. Fordert ein Mitgliedsland eine solche Ausschreibung an, wird eine Warnmeldung an alle 196 Mitgliedstaaten gesendet.
Der Zweck ist, die Strafverfolgungsbehörden weltweit zu informieren, dass gegen eine Person ein gültiger nationaler Haftbefehl vorliegt. Die Behörden des Landes, in dem die Person angetroffen wird, werden gebeten, diese vorläufig festzunehmen, um ein Auslieferungsverfahren einzuleiten.
Wichtig ist jedoch: Eine Red Notice ist kein internationaler Haftbefehl. Die rechtliche Grundlage für eine Festnahme ergibt sich immer aus dem nationalen Recht des Staates, in dem sich die gesuchte Person aufhält. Jeder Staat entscheidet selbst, welche rechtliche Wirkung er einer Red Notice beimisst. In Deutschland und vielen anderen Ländern kann sie als Grundlage für eine vorläufige Festnahme zum Zwecke der Auslieferungshaft dienen.
Unter welchen Voraussetzungen wird eine Red Notice erlassen?
Interpol erlässt eine Red Notice nicht automatisch. Das Generalsekretariat prüft jeden Antrag auf Konformität mit den eigenen Statuten. Eine Ausschreibung ist nur zulässig, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind:
- Schwere Straftat: Der zugrundeliegende nationale Haftbefehl muss sich auf eine schwere Straftat des allgemeinen Strafrechts beziehen. Die Interpol-Regularien sehen hierfür Mindeststrafandrohungen vor.
- Keine verbotenen Motive: Gemäß Artikel 3 der Interpol-Verfassung ist es der Organisation strengstens untersagt, sich mit Angelegenheiten politischen, militärischen, religiösen oder rassistischen Charakters zu befassen. Ausschreibungen, die offensichtlich politisch motiviert sind – etwa zur Verfolgung von Oppositionellen –, sind daher unzulässig.
- Achtung der Menschenrechte: Eine Ausschreibung darf nicht gegen die Prinzipien der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verstoßen. Dazu gehört insbesondere das Recht auf ein faires Verfahren, wie es auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist. Fehlen im ersuchenden Staat rechtsstaatliche Mindeststandards, kann dies ein Grund für die Ablehnung oder Löschung sein.
Wie erfahre ich von einer roten Ausschreibung und was kann ich tun?
Das Tückische an einer Red Notice ist, dass nicht alle öffentlich einsehbar sind. Viele werden nur intern an die Strafverfolgungsbehörden verteilt. Oft erfahren Betroffene erst bei einer Grenzkontrolle, einer Verkehrskontrolle oder bei der Eröffnung eines Bankkontos von der gegen sie laufenden Fahndung.
Sollten Sie den Verdacht haben, dass eine solche Ausschreibung gegen Sie vorliegt, können Sie proaktiv handeln:
- Auskunftsersuchen bei der CCF: Der erste Schritt ist eine Anfrage bei der „Commission for the Control of Interpol’s Files“ (CCF) in Lyon. Dieses unabhängige Gremium kontrolliert die Datenverarbeitung bei Interpol. Über ein Auskunftsersuchen können Sie offiziell klären, ob Daten über Sie gespeichert sind.
- Antrag auf Löschung: Bestätigt sich der Verdacht, ist der wichtigste Schritt ein fundierter Antrag auf Löschung der Daten bei der CCF. In diesem Antrag muss juristisch präzise dargelegt werden, warum die Red Notice gegen die Interpol-Regeln verstößt. Mögliche Gründe sind politische Verfolgung, Verfahrensmängel im Herkunftsland oder die Verletzung fundamentaler Menschenrechte.
- Präventive Maßnahmen: Selbst wenn noch keine Red Notice existiert, aber die Gefahr einer solchen besteht, kann ein präventiver Antrag bei der CCF gestellt werden. Ziel ist es, die Veröffentlichung von vornherein zu verhindern, indem man die Unzulässigkeit des erwarteten Ersuchens nachweist.
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