Was in den INTERPOL-Datenbanken steht und wer sie einsehen darf

Der Unterschied zwischen dem öffentlichen Bereich und den nicht öffentlichen Datenbeständen.

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Rote Ausschreibung von INTERPOL

Eine „Interpol Fahndung“, meist in Form einer „Red Notice“, ist kein internationaler Haftbefehl. Es handelt sich um ein weltweites Ersuchen an die Strafverfolgungsbehörden der 196 Mitgliedstaaten, eine Person ausfindig zu machen und vorläufig festzunehmen. Ob und wie dieses Ersuchen umgesetzt wird, hängt jedoch immer vom nationalen Recht des jeweiligen Landes ab. Dieser Artikel erklärt die rechtlichen Hintergründe, die Risiken und welche Optionen Betroffene haben.

Red Notice – Eine Red Notice (Rote Ausschreibung) ist die bekannteste Form einer Interpol-Mitteilung. Sie wird auf Antrag eines Mitgliedslandes ausgestellt, um eine Person zur Strafverfolgung oder zum Vollzug einer Freiheitsstrafe ausfindig zu machen und vorläufig festzunehmen, mit dem Ziel der späteren Auslieferung. Nach Artikel 82 der Interpol-Regeln zur Datenverarbeitung (RPD) ist dies nur bei Straftaten zulässig, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind.

Commission for the Control of Interpol's Files (CCF) – Die CCF ist eine unabhängige Kommission, die für den Datenschutz innerhalb von Interpol zuständig ist. Sie prüft auf Antrag, ob die Verarbeitung von Daten einer Person im Interpol-Informationssystem rechtmäßig ist und kann deren Löschung oder Korrektur anordnen.

Was genau ist eine Interpol „Red Notice“?

Eine „Red Notice“ ist die bekannteste Form einer Interpol-Fahndung, aber rechtlich oft missverstanden. Sie dient dazu, eine von einem Mitgliedsland gesuchte Person international zur Fahndung auszuschreiben, um deren Aufenthaltsort zu ermitteln und eine vorläufige Festnahme für eine spätere Auslieferung zu ermöglichen.

Rechtlich gesehen ist eine Red Notice kein internationaler Haftbefehl. Sie entfaltet keine eigenständige rechtliche Bindungswirkung. Jeder Mitgliedsstaat entscheidet auf Basis seiner eigenen Gesetze, ob und welche Maßnahmen er aufgrund einer Red Notice ergreift. In Deutschland beispielsweise prüft das Bundeskriminalamt (BKA) als nationales Zentralbüro jedes Ersuchen auf seine Vereinbarkeit mit deutschem Recht und den Grundrechten. Eine Festnahme erfolgt nur, wenn auch eine nationale Rechtsgrundlage, etwa ein deutscher Haftbefehl oder ein Auslieferungshaftbefehl, vorliegt.

Neben den roten Ausschreibungen gibt es weitere Mitteilungen, die unterschiedlichen Zwecken dienen:

  • Blue Notice: Zur Sammlung zusätzlicher Informationen über die Identität, den Aufenthaltsort oder kriminelle Aktivitäten einer Person.
  • Yellow Notice: Zur Suche nach vermissten Personen, oft Minderjährigen, oder zur Identifizierung von Personen, die sich nicht selbst identifizieren können.
  • Black Notice: Zur Identifizierung von unbekannten Leichen.
  • Green Notice: Zur Warnung vor Personen, die eine Straftat begangen haben und als Gefahr für die öffentliche Sicherheit gelten.

Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt eine Festnahme in Deutschland?

Eine Festnahme in Deutschland allein aufgrund einer Red Notice ist unzulässig. Es bedarf immer einer eigenständigen nationalen Rechtsgrundlage. Das Bundeskriminalamt (BKA) leitet eine Red Notice nur dann an die deutschen Polizeibehörden weiter, wenn das Ersuchen mit deutschem Recht, insbesondere dem Grundgesetz, vereinbar ist.

Eine entscheidende Rolle spielt hierbei das EU-Recht und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Im wegweisenden Urteil in der Rechtssache C-505/19 stellte der EuGH klar, wie mit Red Notices im Schengen-Raum umzugehen ist. Kern der Entscheidung ist der Grundsatz ne bis in idem („nicht zweimal in derselben Sache“), der in Artikel 54 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) verankert ist.

Der EuGH entschied, dass eine vorläufige Festnahme aufgrund einer Red Notice selbst dann zulässig sein kann, wenn der Verdacht besteht, dass die Person für dieselbe Tat bereits in einem anderen Schengen-Staat rechtskräftig verurteilt wurde. Die Festnahme darf jedoch nur so lange andauern, wie es zur Klärung dieses Sachverhalts unbedingt erforderlich ist. Stellt sich heraus, dass der Grundsatz ne bis in idem tatsächlich greift, muss von einer weiteren Strafverfolgung abgesehen und die Person freigelassen werden.

Diese Rechtsprechung bestätigt, dass Interpol-Regeln, wie Artikel 87 der Rules on the Processing of Data (RPD), stets dem nationalen und übergeordneten EU-Recht untergeordnet sind. Eine Festnahme ist nur dann rechtmäßig, wenn sie nach nationalem Recht und anwendbaren internationalen Verträgen zulässig ist.

Können politisch motivierte Fahndungen verhindert werden?

Ja, theoretisch ist Interpol streng zur Neutralität verpflichtet. Artikel 3 der Interpol-Verfassung verbietet der Organisation ausdrücklich, sich an Aktivitäten politischen, militärischen, religiösen oder rassistischen Charakters zu beteiligen. Fahndungsersuchen, die offensichtlich diesem Verbot widersprechen, sollen vom Generalsekretariat Interpols zurückgewiesen werden.

In der Praxis ist die Abgrenzung jedoch schwierig und das System wird gelegentlich von autoritären Staaten missbraucht, um politische Gegner, Journalisten oder Menschenrechtsaktivisten weltweit zu verfolgen. Interpol hat zwar interne Prüfmechanismen, um die Datenqualität und die Einhaltung der Menschenrechte gemäß seinen Vorschriften zu gewährleisten, doch diese sind nicht immer lückenlos.

Für Betroffene in Deutschland bietet das nationale Recht einen wichtigen Schutzschild. Das Bundeskriminalamt (BKA) führt als Nationales Zentralbüro eine eigenständige Prüfung jedes Fahndungsersuchens durch. Bestehen Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens im ersuchenden Staat oder gibt es Anhaltspunkte für eine politische Verfolgung, die gegen die deutsche öffentliche Ordnung (ordre public) verstößt, wird die Fahndung in Deutschland nicht umgesetzt. Es werden dann keine nationalen Fahndungsmaßnahmen eingeleitet und die Daten nicht in die deutschen Polizeisysteme eingespeist.

Wie kann ich herausfinden, ob ich von Interpol gesucht werde?

Es gibt keine einfache, öffentliche Datenbank, in der alle Interpol-Fahndungen verzeichnet sind. Die auf der Webseite von Interpol veröffentlichten „Red Notices“ stellen nur einen kleinen Bruchteil der tatsächlich existierenden Ausschreibungen dar. Sich auf diese öffentliche Liste zu verlassen, bietet keine Sicherheit.

Der einzig verlässliche Weg ist ein direktes Auskunftsersuchen bei der Commission for the Control of Interpol's Files (CCF). Dieses unabhängige Gremium wacht über die Einhaltung der Datenschutzregeln innerhalb von Interpol. Jede Person hat das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob Daten über sie im Interpol-Informationssystem gespeichert sind.

Die Schritte für ein solches Ersuchen sind:

  1. Antragstellung: Der Antrag kann über ein Formular auf der Interpol-Webseite oder formlos per Post an die CCF in Lyon, Frankreich, gestellt werden.
  2. Identitätsnachweis: Sie müssen Ihre Identität zweifelsfrei nachweisen, in der Regel durch eine beglaubigte Kopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises.
  3. Begründung: Obwohl nicht zwingend, ist eine kurze Begründung hilfreich, warum Sie eine Fahndung vermuten.
  4. Anwaltliche Vertretung: Die Beauftragung eines spezialisierten Anwalts ist dringend zu empfehlen. Fehler im Antragsverfahren können zu erheblichen Verzögerungen oder sogar zur Ablehnung führen.

Das Verfahren bei der CCF kann einige Monate in Anspruch nehmen. Die Kommission prüft, ob die Weitergabe der Information die laufenden Ermittlungen im ersuchenden Staat gefährden könnte, und wägt dies gegen das Auskunftsrecht des Betroffenen ab.

Welche Schritte kann ich zur Löschung einer Interpol-Fahndung einleiten?

Wenn Sie feststellen, dass eine Red Notice gegen Sie existiert, oder begründeten Verdacht haben, können Sie deren Rechtmäßigkeit anfechten und die Löschung beantragen. Der Antrag auf Löschung ist ebenfalls an die Commission for the Control of Interpol's Files (CCF) zu richten und muss juristisch fundiert begründet werden.

Die häufigsten Argumente für eine erfolgreiche Löschung sind:

  • Verstoß gegen Artikel 3 der Interpol-Verfassung: Die Fahndung ist politisch, militärisch, religiös oder rassistisch motiviert.
  • Verstoß gegen den Grundsatz ne bis in idem: Es liegt bereits ein rechtskräftiges Urteil in derselben Sache in einem anderen Staat vor (insbesondere relevant im Schengen-Raum gemäß Artikel 54 SDÜ).
  • Verstoß gegen grundlegende Menschenrechte: Der Person droht im ersuchenden Staat Folter, eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder ein Verfahren, das fundamentalen rechtsstaatlichen Prinzipien widerspricht.
  • Unzureichende Rechtsgrundlage: Dem Fahndungsersuchen liegt kein gültiger nationaler Haftbefehl oder ein vollstreckbares Urteil zugrunde.
  • Zivilsachen oder Bagatelldelikte: Interpol-Fahndungen sind für schwere Straftaten vorgesehen. Die Instrumentalisierung für zivilrechtliche Streitigkeiten (z.B. Vertragsverletzungen) oder geringfügige Vergehen ist unzulässig.

Das Verfahren ist komplex und langwierig. Die Vorbereitung eines überzeugenden Antrags erfordert tiefgehende Kenntnisse des Interpol-Regelwerks und der internationalen Rechtsprechung. Die Unterstützung durch einen auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt ist daher für die Erfolgsaussichten entscheidend.

Dieser Artikel wird von einer unabhängigen juristischen Informationsplattform zu rein informativen Zwecken veröffentlicht und stellt keine Zugehörigkeit zu Regierungsstellen, internationalen Organisationen oder offiziellen Behörden dar oder erhebt einen solchen Anspruch.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen Interpol und Europol?

Interpol ist eine globale Organisation mit 196 Mitgliedsländern, die die internationale Polizeikooperation weltweit fördert. Europol hingegen ist die Strafverfolgungsbehörde der Europäischen Union und konzentriert ihre Arbeit auf die Kriminalitätsbekämpfung und Koordination innerhalb der EU-Mitgliedstaaten.

Ist eine Interpol-Fahndung ein internationaler Haftbefehl?

Nein. Eine Interpol-Fahndung, meist eine „Red Notice“, ist kein internationaler Haftbefehl, der eine automatische Verhaftung erzwingt. Es handelt sich vielmehr um ein Ersuchen an die 196 Mitgliedstaaten, eine Person zu finden und eventuell für eine Auslieferung festzusetzen. Die entscheidende Konsequenz für Sie ist jedoch: Jeder Staat entscheidet autonom. Während ein Land die Fahndung ignoriert, kann ein anderes Sie bei der Einreise sofort festnehmen.

Wie lange dauert es, eine Interpol-Fahndung löschen zu lassen?

Rechnen Sie mit einem langen Atem. Das Verfahren bei der zuständigen Kommission (CCF) zur Löschung einer Fahndung ist oft komplex und zieht sich über Monate, in schwierigen Fällen sogar über ein Jahr hin. Diese lange Schwebephase bedeutet, dass Sie Ihr Leben – beruflich wie privat – auf eine längere Periode der Unsicherheit einstellen müssen. Für dringende Fälle gibt es die Möglichkeit, vorsorgliche Maßnahmen zur vorläufigen Sperrung der Daten zu beantragen, um akute Risiken zu minimieren.

Kann ich trotz einer Red Notice reisen?

Unter keinen Umständen. Das Reisen ist extrem gefährlich. Bei jeder Grenzkontrolle kann die Red Notice aufscheinen und zur sofortigen Festnahme führen – selbst wenn die Vorwürfe haltlos oder politisch motiviert sind. Bedenken Sie die Konsequenzen: Aus einer ausländischen Auslieferungshaft heraus für die eigene Freilassung zu kämpfen, ist eine ungleich schwierigere und belastendere Situation als aus der Heimat agieren zu können.

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Der nicht öffentliche Teil der Datenbank lässt sich nicht frei abfragen. Wir helfen beim Auskunftsantrag.

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Interpol und Europol?
Interpol ist eine globale Organisation mit 196 Mitgliedsländern, die die internationale Polizeikooperation weltweit fördert. Europol hingegen ist die Strafverfolgungsbehörde der Europäischen Union und konzentriert ihre Arbeit auf die Kriminalitätsbekämpfung und Koordination innerhalb der EU-Mitgliedstaaten.
Ist eine Interpol-Fahndung ein internationaler Haftbefehl?
Nein. Eine Interpol-Fahndung, typischerweise eine „Red Notice“, ist rechtlich nur ein Ersuchen an die Mitgliedstaaten, eine Person zu lokalisieren und für eine mögliche Auslieferung vorläufig festzunehmen. Sie ist kein rechtlich direkt vollstreckbarer Haftbefehl. Jeder Staat entscheidet nach eigenem Recht über die Umsetzung.
Wie lange dauert es, eine Interpol-Fahndung löschen zu lassen?
Das Verfahren bei der zuständigen Kommission (CCF) kann komplex sein und dauert oft mehrere Monate, in schwierigen Fällen auch über ein Jahr. Die genaue Dauer hängt von der Auslastung der Kommission und der Komplexität des Falles ab. In dringenden Fällen können vorsorgliche Maßnahmen zur vorübergehenden Sperrung der Daten beantragt werden.
Kann ich trotz einer Red Notice reisen?
Das Reisen ist extrem riskant und wird dringend abgeraten. Bei jeder Grenzkontrolle in einem der 196 Interpol-Mitgliedsländer kann die Red Notice im System aufscheinen und zur sofortigen Festnahme führen, selbst wenn das zugrunde liegende Ersuchen unbegründet oder politisch motiviert ist. Die Klärung der Situation aus einer Auslieferungshaft im Ausland ist ungleich schwieriger.

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